Der Bundesrat hat ein neues Bundesgesetz zum Schutz von Minderjährigen vor unangebrachten Inhalten in die Vernehmlassung geschickt. Das neue
Gesetz sieht vor, dass Kinos, Videospielmessen sowie (Online-) Verkaufsstellen von Filmen und Games zu Alterskontrollen verpflichtet werden. Das neue Gesetz macht aber auch vor Streaming-Diensten und Videoplattformen nicht halt. Konkret heisst das, dass im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes Netflix, Youtube, Twitch und Co. in der Schweiz eine Altersverifikation ihrer User durchführen müssten. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass minderjährige User keinen Zugriff auf für sie unangemessene Inhalte erlangen.
Der Bund schreibt dabei nicht vor, wie die Alterskontrolle durchgeführt werden soll. Der technische Hintergrund und die Lösung sind Sache der jeweiligen Betreiber. Bund und die Kantone sind für die Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben zuständig, während die Branchenorganisationen zuständig sind für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die neue Verordnung eröffnet. Sie dauert bis zum 6. Oktober 2023.
(dok)