cnt
Bundesrat will Meldepflicht bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen einführen
Quelle: Pixabay

Bundesrat will Meldepflicht bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen einführen

Der Bundesrat will eine Meldepflicht bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen einführen und hat eine dementsprechende Gesetzesvorlage verabschiedet. Die Entscheidung liegt nun beim Parlament. In der Vernehmlassung stiess der Entwurf auf breite Zustimmung.
5. Dezember 2022

     

An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat entschieden, eine Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen einzuführen. Als Anlauf- respektive Meldestelle soll das bald als eigenes Bundesamt agierende NCSC ("Swiss IT Magazine" berichtete) fungieren. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug und muss über die Gesetzesvorlage abstimmen.


Die Gesetzesvorlage schafft die Grundlage zur Meldepflicht für Betreiber von kritischen Infrastrukturen wie etwa der Energieversorgung, der Telekommunikation oder beim Finanz- und Versicherungswesen. Dank der Meldepflicht erhält das NCSC künftig eine bessere Übersicht über die in der Schweiz erfolgten Cyberangriffe, was die Einschätzung der Bedrohungslage verbessert. Davon profitieren im Endeffekt auch die Betreiber der kritischen Infrastrukturen, da das NCSC frühzeitig vor Bedrohungen warnen kann.
Das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf zeigte daher auch grösstenteils Zustimmung: Insgesamt gingen 99 Meldungen von Kantonen, Vertretenden aus Forschung und Wirtschaft sowie Betreibern von kritischen Infrastrukturen ein. Die Einführung einer Meldepflicht und die Verankerung des NCSC als nationale Medienstelle werden als wichtige Schritte erachtet.

Das Gesetzt regelt auch die Funktion des NCSC als Anlaufstelle für Meldungen und Fragen zu Cybersicherheit. Meldungen, die über ein elektronisches Formular eingereicht werden können, verpflichten das NCSC dazu, subsidiäre Unterstützung bei der Reaktion auf Cyberangriffe anzubieten. Das Gesetz definiert ausserdem, wie das NCSC die Wirtschaft und Bevölkerung beim Schutz vor Cyberbedrohungen unterstützt. (rf)


Weitere Artikel zum Thema

Nationales Zentrum für Cybersicherheit wird offizielles Bundesamt

5. Dezember 2022 - Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) wird laut Bundesratsbeschluss in ein eigenes Bundesamt überführt. Im Zuge dieser Entwicklung wird das NCSC im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport angesiedelt.

Bundesgericht bestätigt WEKO im Glasfaserstreit

30. November 2022 - Das Bundesgericht bestätigt die vorsorglichen Massnahmen der WEKO: Swisscom darf vorerst weiterhin nur noch Glasfaser-Anschlüsse in Point-to-Point-Architektur einrichten.

Bund will mit Kampagne für Cybersicherheit sensibilisieren

6. September 2022 - Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) und die Schweizerische Kriminalprävention SKP haben gemeinsam mit den kantonalen und städtischen Polizeikorps eine Sensibilisierungskampagne für mehr Cybersicherheit ins Leben gerufen.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Was für Schuhe trug der gestiefelte Kater?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER