Um mit den Entwicklungen im Bereich Cybersicherheit Schritt zu halten, hat der Bundesrat im Frühling dieses Jahres beschlossen, das NCSC als eigenes Bundesamt anzusiedeln. Nun steht fest, dass das neue Bundesamt im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) untergebracht wird. Bisher arbeitet das NCSC als Einheit des Generalsekretariats des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).
Der Bundesrat hat das VBS und EFD beauftragt, gemeinsam die Struktur des Bundesamtes, die Nutzung der Synergien und die Schnittstellen mit weiteren Bundesstellen festzulegen. An den konkreten Aufträgen des NCSC soll sich im Zuge der Umstrukturierung jedoch wenig ändern. Es übernimmt weiterhin die Kernaufgaben der Cybersicherheit, wozu zum Beispiel die Unterstützung der Wirtschaft und Bevölkerung bei der Bewältigung von Cybervorfällen, die Bereitstellung einer nationalen Melde- und Anlaufstelle, die Verbreitung von Informationen und Warnungen zu Cyberdrohungen und den dazugehörigen Schutzmassnahmen, die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Schutz der Bundesverwaltung gehören. Das NCSC wird trotz Ansiedlung im VBS eine zivile Einheit der Bundesverwaltung bleiben. Aus diesem Grund wurde das VBS beauftragt, bis Ende März 2023 aufzuzeigen, wie die zivile Sicherheit gegenüber den militärischen Aufgaben im Departement abgegrenzt wird.
(rf)
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