Bund passt Massnahmen für die Sicherheit von Fernmeldenetzen an
Quelle: Depositphotos

Bund passt Massnahmen für die Sicherheit von Fernmeldenetzen an

Mit der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste soll die Sicherheit von Fernmeldenetzen erhöht werden. So müssen Telekom-Anbieter im Störungsfall ab Januar 2023 bereits ab 10'000 potentiell betroffenen Usern die Nationale Alarmzentrale informieren.
17. November 2022

     

Der Bundesrat passt den Grenzwert für Meldung von Störungen in Fernmeldenetzen an. Mussten Anbieter von Fernmeldediensten bei Störungen bislang erst informieren, wenn es 30'000 oder mehr potenziell betroffene Kunden geben konnte, müssen sie dies neu bereits ab 10'000 möglicherweise betroffenen Usern machen. Zudem gelangt die Meldung nicht mehr an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), sondern direkt an die Nationale Alarmzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist. So sollen das Verfahren zur Störungsmeldung verbessert und Störungen zeitnah behandelt werden können. Dies geht aus der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste hervor, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Zudem verpflichtet der Bundesrat die Anbieter von Internetzugängen dazu, ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen zu verstärken. Bei schädlichen Aktivitäten auf einer Website müssen sie in der Lage sein, den entsprechenden Internetanschluss zu sperren oder einzuschränken. Ausserdem müssen ISP eine spezialisierte Stelle betreiben, die Meldungen über unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen entgegennimmt, sowie Angriffe auf die Verfügbarkeit eines Servers, eines Dienstes oder einer Infrastruktur bekämpfen.


Und schliesslich wird die Sicherheit von 5G-Netzen erhöht. So müssen die Anbieter unter anderem ein Managementsystem für die Informationssicherheit betreiben. Für den Standort ihrer Netzwerk- und ihrer Sicherheitsbetriebszentren haben sie die Wahl zwischen der Schweiz oder einem Staat, dessen Gesetzgebung ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. (abr)


Weitere Artikel zum Thema

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz

5. November 2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden, dass das totalrevidierte Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft tritt. Eine Übergangsfrist wird es für Schweizer Unternehmen dabei nicht geben. Michèle Balthasar, Rechtsanwältin und CEO von Balthasar Legal, ordnet die neue Gesetzeslage in der Schweiz ein, zieht den Vergleich zur DSGVO und zeigt die nun notwendigen Schritte für Schweizer Unternehmen auf.

Bund vergibt Zuschläge für Cybersecurity-Dienstleistungen

1. November 2022 - Für den Schutz vor Cyberkriminellen investiert die zentrale Bundesverwaltung rund zwei Millionen Franken in Cybersecurity-Dienstleistungen. Drei auserkorene Partner erhalten hierfür Zuschläge.

Revidiertes Fernmeldegesetz: Konsumentenschutz bei Roaming und Telemarketing

19. November 2020 - Mit der Verabschiedung der Verordnungen zum revidierten Fernmeldegesetz verbessert der Bund die Stellung der Konsumenten beim Roaming und schützt sie vor unerwünschten Werbeanrufen.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wie hiess im Märchen die Schwester von Hänsel?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER