Der Bundesrat passt den Grenzwert für Meldung von Störungen in Fernmeldenetzen an. Mussten Anbieter von Fernmeldediensten bei Störungen bislang erst informieren, wenn es 30'000 oder mehr potenziell betroffene Kunden geben konnte, müssen sie dies neu bereits ab 10'000 möglicherweise betroffenen Usern machen. Zudem gelangt die Meldung nicht mehr an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), sondern direkt an die Nationale Alarmzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist. So sollen das Verfahren zur Störungsmeldung verbessert und Störungen zeitnah behandelt werden können. Dies geht aus der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste hervor, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Zudem verpflichtet der Bundesrat die Anbieter von Internetzugängen dazu, ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen zu verstärken. Bei schädlichen Aktivitäten auf einer Website müssen sie in der Lage sein, den entsprechenden Internetanschluss zu sperren oder einzuschränken. Ausserdem müssen ISP eine spezialisierte Stelle betreiben, die Meldungen über unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen entgegennimmt, sowie Angriffe auf die Verfügbarkeit eines Servers, eines Dienstes oder einer Infrastruktur bekämpfen.
Und schliesslich wird die Sicherheit von 5G-Netzen erhöht. So müssen die Anbieter unter anderem ein Managementsystem für die Informationssicherheit betreiben. Für den Standort ihrer Netzwerk- und ihrer Sicherheitsbetriebszentren haben sie die Wahl zwischen der Schweiz oder einem Staat, dessen Gesetzgebung ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.
(abr)