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Swico empfiehlt Ablehnung des Filmgesetzes
Quelle: admin.ch

Swico empfiehlt Ablehnung des Filmgesetzes

Die Lex Netflix erhitzt hierzulande die Gemüter. Nun spricht sich Swico klar gegen das neue Filmgesetz aus. Es sei nicht Aufgabe der Privatwirtschaft, die Filmindustrie zu subventionieren.
5. April 2022

     

Am 15. Mai 2022 wird in der Schweiz über die Einführung des Filmgesetzes abgestimmt, das auch als Lex Netflix bekannt ist. Dieses verlangt, dass Streaming-Anbieter wie Netflix oder Disney Plus sowie private TV-Stationen wie 3+, Sat1 oder Pro 7 künftig 4 Prozent ihres Umsatzes – gemessen an den Bruttoeinnahmen, die sie hierzulande generieren – in Schweizer Filmproduktionen einbringen oder eine Ersatzabgabe bezahlen müssen. Zudem sollen Streaming-Anbieter sowie private TV-Sender neu mindestens 30 Prozent europäische Filme anbieten, welche besonders gekennzeichnet werden müssen und gut auffindbar sein sollen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb an der Urne über das neue Filmgesetz abgestimmt wird.


Swico empfiehlt die Ablehung des Gesetzes. In einer Mitteilung zeigt sich der Verband besorgt darüber, dass die Digitalisierungsindustrie zunehmend für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben herbeigezogen werde. Dabei anerkenne man durchaus den Stellenwert des Schweizer Films als Teil der hiesigen Kultur und würdige auch die Qualität des Filmschaffens. Swico ist jedoch klar der Ansicht, dass eine staatliche Förderung respektive die Subventionierung einer Industrie mit staatlichen Mitteln erfolgen muss. Eine Abwälzung auf private Unternehmen sei hingegen ordnungspolitisch fragwürdig, so Swico, denn damit werde ein Präzendenzfall für weitere Industrien geschaffen und ausufernden Massnahmen zu Lasten Privater Vorschub geleistet. Spezifische Vorgaben über Inhalt und Präsentation eines Angebots seien ein tiefgreifender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. (luc)


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