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Beschwerde gegen Schweizer Justiz-IT-Plattform
Quelle: Pixabay/Sang Hyun Cho

Beschwerde gegen Schweizer Justiz-IT-Plattform

Der Bund wolle Justitia.Swiss – eine Plattform für den digitalen Austausch im Schweizer Justizsystem – bauen, bevor die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen ist, so Digitale Gesellschaft Schweiz. Nun wurde Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
10. August 2021

     

Der gemeinnützige Verein Digitale Gesellschaft Schweiz hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Ausschreibung der geplanten Plattform Justitia.Swiss eingereicht. Der Verein vertritt die Meinung, dass die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage erfolgt sei und klagt gemeinsam mit einem anonymen betroffenen Schweizer IT-Unternehmen. Die Beschwerdeführer sehen ein weiteres IT-Debakel des Bundes am Horizont.


Die Plattform Justitia.Swiss soll den Informationsaustausch zwischen an Justizverfahren beteiligten Stellen digitalisieren und vereinfachen. Bereits im Frühjahr 2021 äusserte sich die Digitale Gesellschaft Schweiz äusserst kritisch gegenüber der geplanten Umsetzung. "Die Justiz hat Nachholbedarf in der Digitalisierung. Der elektronische Aktenaustausch muss zum Regelfall werden. Das vorliegende BEKJ (Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz) schafft jedoch nur eine oberflächliche Digitalisierung und lässt grundsätzliche Prinzipien im Bereich Datenschutz und Datensicherheit komplett aussen vor. Der Vorentwurf benötigt daher eine grundsätzliche Überarbeitung – beginnend bei der Zielsetzung", hiess es damals vonseiten des Vereins.
Das BEKJ wird nach der Vernehmlassung voraussichtlich frühestens 2024 in Kraft treten, wie es weiter heisst. Die Verantwortlichen planen aber bereits die ersten Schritte des Projekts, ein entsprechender Auftrag wurde auf Simap ausgeschrieben. Damit würde die Plattform bereits in Betrieb gehen, bevor die gesetzliche Grundlage überhaupt geschaffen wäre, so Digitale Gesellschaft. Damit sei das Risiko der Notwendigkeit einer grossflächigen Überarbeitung nach der definitiven Gesetzgebung oder sogar eines kompletten Leerlaufs entsprechend gross.


"Das dreiste Vorgehen unterminiert nicht nur den ergebnisoffenen Gesetzgebungsprozess, sondern beschneidet auch die politischen Rechte der Stimmbürger:innen. In unserem demokratischen Rechtsstaat haben die Stimmbürger:innen das Recht, bei Bedarf an der Urne frei zu entscheiden, ob ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz für eine Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz in Kraft tritt oder nicht", wie es in der zugehörigen Publikation von Digitale Gesellschaft heisst. (win)


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