Im Mai entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Schweizer Messenger
Threema nicht als vollwertiger Fernmeldedienstanbieter einzustufen sei. Somit kann Threema im Gegensatz zu Unternehmen wie Swisscom von den Überwachungsbehörden nicht dazu gezwungen werden, Nutzerdaten offenzulegen. Wie "NZZ am Sonntag" schreibt, will das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) diesen Entscheid jedoch nicht hinnehmen und das Verfahren an das Bundesgericht weiterziehen (
via "Persönlich").
In seinem Entscheid hatte das Bundesverwaltungsgericht damit argumentiert, dass Unternehmen, die ihre Kommunikationsdienste über das Internet und nicht über eine eigene Infrastruktur anbieten, nicht als vollwertige Fernmeldedienstanbieter einzustufen seien. Das EJPD ist hingegen der Ansicht, dass der Kanal zur Übermittlung der Informationen irrelevant ist und Threema damit nicht ein Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste, sondern ein Fernmeldedienstanbieter ist.
Der Entscheid des Bundesgerichtes dürfte auch von den Nutzern von Threema mit Spannung erwartet werden, weil der Messenger gerade deshalb so beliebt ist, weil die Kommunikation End-to-End verschlüsselt ist und somit als praktisch abhörsicher gilt.
(luc)