cnt
Genf stuft Uber Eats als Personalverleiher ein
Quelle: Uber

Genf stuft Uber Eats als Personalverleiher ein

Das Genfer Verwaltungsgericht hat entschieden, Uber Eats als Personalverleiher einzustufen. Das Unternehmen ist damit nicht einverstanden, und auch Swico kritisiert den Entscheid.
14. Juni 2020

     

Zum Geschäftsmodell von Uber und auch von Uber Eats gehört, sich selbst als Plattform und nicht als Arbeitgeber zu sehen – was immer wieder für Kritik sorgt. So hat unter anderem Genf Uber Eats Anfang 2019 gestoppt, weil das Unternehmen seine Fahrer nicht wie Angestellte behandelt und darum auch keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt. Uber Eats wehrte sich vor dem Genfer Verwaltungsgericht gegen diesen Entscheid, muss nun aber eine Niederlage hinnehmen, wie das "SRF"-Konsumentenmagazin "Espresso" noch vor Veröffentlichung des Urteils in Erfahrung gebracht hat. Das Gericht habe entschieden, dass Uber Eats ein Personalverleiher sei und seine Fahrer entsprechend anzustellen habe.


Uber Eats will das Urteil allerdings nicht hinnehmen und erklärt gegenüber "Espresso", beim Bundesgericht Berufung einzulegen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts reflektiere weder das Modell, mit dem Uber Eats arbeite, noch die Gründe, warum sich die Kuriere für die Nutzung der Uber-Eats-App entscheiden würden, erklärt das Unternehmen, und fügt an, dass es den Kurieren vollkommen freistehe, wann, wie oft und wie lange sie die Uber-Eats-App nutzen und ob sie noch andere Tätigkeiten ausüben.
Ebenfalls Kritik am Urteil übt der ICT-Wirtschaftsverband Swico. Mit dem Urteil würden "einmal mehr überholte Schemata auf neue Arbeitsmodelle angewandt, statt der veränderten Arbeitswelt Rechnung zu tragen." Und weiter ist zu lesen, dass das plattformfeindliche Klima zeige, dass das geltende Recht der Digitalisierung hinterherhinke. "Diesen Modellen werden wir nicht gerecht, wenn wir ihnen einfach die alten Schemata des Arbeitsrechts überstülpen", kommentierte Judith Bellaiche die Meldung aus Genf. Und fordert: "Es ist nun dringend nötig, dass wir unsere Rahmenbedingungen an die Realitäten anpassen, wie es beispielsweise die Parlamentarische Initiative Grossen verlangt."


Diese Initiative hat zum Ziel, das Sozialversicherungsgesetz dahingehend zu ergänze, dass bei der Unterscheidung zwischen Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden der Wille der Parteien und das unternehmerische Risiko berücksichtigt werden. "Gälte diese Änderung heute schon, hätten Uber-Kuriere die Möglichkeit, sich als Selbständige zu versichern, denn sie planen vollkommen frei, wann, wie oft und wie lange sie die Eats-App für ihre Aufträge nutzen", so Swico. (mw)


Weitere Artikel zum Thema

Uber Eats startet in Zürich

24. Juli 2019 - Uber Eats, der Food Delivery Service des gleichnamigen Mitfahr-Dienstleisters, geht am 24. Juli 2019 auch in der Deutschschweiz an den Start, nämlich in Zürich. Geworben wird mit einer Lieferzeit von durchschnittlich weniger als 30 Minuten.

Uber-Fahrer sind Angestellte

6. Mai 2019 - Ein ehemaliger Uber-Fahrer hat vor dem Arbeitsgericht in Lausanne Recht bekommen und wird als Angestellter anerkannt – ein möglicherweise wegweisendes Urteil für die Schweiz.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wie hiess im Märchen die Schwester von Hänsel?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER