Wie die "Sonntagszeitung"
berichtet wurde ein ehemaliger Uber-Fahrer vom Arbeitsgericht in Lausanne als Angestellter anerkannt. Die Verbindung zwischen Uber und seinen Fahrern sei vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern.
Der Fahrer arbeitete zwischen April 2015 und Dezember 2016 jeweils 50,2 Stunden in der Woche für Rasier Operations, eine Tochtergesellschaft von
Uber. Ende 2016 wurde das Konto des Fahrers auf einen Schlag suspendiert, da Beschwerden gegen diesen vorlagen. Diese Kündigung mit sofortiger Wirkung sei ungerechtfertigt gewesen, so das Lausanner Arbeitsgericht. So sei sich der Beschuldigte der Anschuldigungen gar nicht bewusst gewesen und habe so auch nicht reagieren können. Rasier Operations muss dem Waadländer Kläger nun eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung sowie für den Urlaub zahlen, auf den er während seiner Zeit als Uber-Fahrer Anspruch gehabt hätte.
Laut dem Anwalt ist jedoch das Wichtigste, dass das Gericht festgestellt hat, Fahrer seien aufgrund der Firmenorganisation keine Selbstständig-Erwerbenden, sondern Angestellte. "Das Urteil ist eindeutig. Es erkennt das Bestehen eines Arbeitsvertrags an", so der Anwalt gegenüber "Keystone".
"Das bedeutet, dass die betroffenen Fahrer durch das Arbeitsrecht geschützt sind und der Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig ist". Das bedeutet für Uber: Der Fahrdienstvermittler muss theoretisch Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenkassenbeiträge oder die Unfallversicherung bezahlen. Dieser Entscheid könnte laut dem Anwalt Uber-Fahrer im ganzen Land betreffen: "Meiner Meinung ist dieses Urteil wegweisend für die Schweiz." Innerhalb einer Frist von 30 Tage kann Uber allerdings nun beim Kantonsgericht Waadt und später beim Bundesgericht Beschwerde einlegen.
(swe)