Sunrise will bezüglich der kantonalen Moratorien beim 5G-Ausbau in der Schweiz unter Umständen auch rechtlich seine Interessen durchsetzen. Wie unter anderem "Tagesanzeiger" unter Berufung auf eine Aussage von Sunrise-Sprecher Rolf Ziebold gegenüber der Nachrichtenagentur AWP
berichtet, ziehe der Telko diese Option in Betracht. Ziebold kommentierte gegenüber AWP: "Würde uns eine Baubewilligung willkürlich verweigert, würden wir dies rechtlich prüfen." Weiter gab
Sunrise an, dass Moratorien gegen Bundesrecht verstossen würden. Grund dafür ist, dass die Kantone per Definition keine Befugnis zur Durchsetzung von Strahlenwerten haben, wie einer Erklärung der Bundesämter für Umwelt (Bafu) und Kommunikation (Bakom) zu entnehmen ist ("Swiss IT Magazine"
berichtete).
Wie Bafu und Bakom damals festhielten, würden die Kantone mit 5G-Moratorien ihre Kompetenzen überschreiten, in der Folge könne ein Anbieter wie Sunrise gegen das Verbot klagen. Gegen den Bau einschreiten kann ein Kanton einzig, wenn eine Antenne etwa ein Ortsbild zu sehr stört. Gleich mehrere Kantone setzen sich derzeit gegen den Bau von 5G-Infrastruktur ein.
Swisscom äusserte sich bereits im Februar zu den 5G-Moratorien der Kantone: "Wir verstehen nicht, warum es jetzt Moratorien gegen 5G geben soll: 5G wie wir es heute einführen läuft auf ähnlichen Frequenzen wie heute 4G, auf den gleichen Frequenzen wurden beispielsweise früher Fernseh-Aussenübertragungen der SRG gesendet, und es hat die selbe Signalstruktur wie 4G."
(win)