Um den Ausbau des 5G-Netzes zu stoppen, verhängten mehrere Kantone (Genf, Jura und Waadt) Moratorien. In anderen Kantonen (Bern, St. Gallen und Schwyz) waren ähnliche Vorstösse eingereicht worden. Nun hat der Bund allerdings ein Machtwort gesprochen.
So
berichtet die "Sonntagszeitung", dass das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) diese Moratorien für rechtswidrig halte. Das Umweltschutzgesetz sowie die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung lasse keinen Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen. Sprich: Kantone überschreiten durch die Moratorien ihre Kompetenzen.
Kantone und Gemeinden könnten allerding den Bau einzelner Antennen durch eigene bau- und planungsrechtliche Vorschriften, etwa unter dem Gesichtspunkt des Ortsbildschutzes, verhindern, so Andreas Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Fribourg. Initiant des 5G-Moratoriums in Genf und CVP-Parlamentarier Bertrand Buchs räumt derweil ein, dass ein Moratorium einer Klage wohl nicht standhalten würde, betont gegenüber der "Sonntagszeitung" aber, dass der 5G-Ausbau zu schnell verlaufe.
(swe)