Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen einen Vorschlag des Bundesrats ausgesprochen, wonach
Swisscom hätte verpflichtet werden sollen, anderen Anbietern gegen eine Entschädigung den Zugang zu gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren. Dazu gehören auch Glasfaseranschlüsse. Beide Kammern haben den Kernartikel im revidierten Fernmeldegesetz gestrichen. Swisscom muss anderen Anbietern somit wie bisher nur Zugang zu Kupferkabelanschlüssen gewähren. Um trotzdem einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, soll der Bundesrat alle drei Jahre Bericht über die Kostenentwicklung und den Zugang bei Glasfaseranschlüssen erstatten.
Dafür weicht der Ständerat in einem anderen Punkt vom Nationalrat ab. Und zwar sollen Liegenschaftsbesitzer weitere Anschlüsse nur dann dulden müssen, wenn Mieter diese explizit verlangen und die Kosten übernehmen. Bundesrat und Nationalrat wollen dies auch dann ermöglichen, wenn Fernmeldeanbieter die Kosten tragen würden.
Und auch bezüglich Netzneutralität sind sich National-, Stände- und Bundesrat uneinig. Während der Bundesrat lediglich Transparenz schaffen möchte – Anbieter sollen darüber informieren müssen, wenn Informationen bei der Übermittlung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandelt werden –, schlägt der Ständerat einen Kompromiss vor. Anbieter sollen bei Spezialdiensten (zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, zum Beispiel VoLTE, IPTV), flexibel sein, solange die Qualität nicht darunter leidet.
(swe)