Das Anbieten von Adblockern verstösst nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Zu diesem Schluss kam der deutsche Bundesgerichtshof. Der Axel-Springer-Verlag hatte gegen den Adblocker-Hersteller Eyeo geklagt und wollte damit ein Verbot von Werbeblockern erreichen.
Mit dem Urteil hat Eyeo einen Sieg auf der ganzen Linie davongetragen. Die Richter hielten in ihrer Begründung fest, Eyeo's Angebot, bestimmte Werbung gegen eine Umsatzbeteiligung nicht zu blockieren, sei kein unlauterer Wettbewerb. Und weiter: "Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer." Für die Richter ebenfalls ausschlaggebend war, dass der Kläger in der Lage ist, sich wegen Werbeblocker zu wehren, indem er allen Nutzern mit Werbeblocker den Zugriff auf das Angebot verwehrt. Bei der zum Springer-Verlag gehörenden Plattform Bild.de ist dies etwa seit Herbst 2015 der Fall.
Axel Springer will sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben und hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
(rd)
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