Nachdem die Finma vor rund zwei Jahren ein Regelwerk zur Video- und Online-Identifizierung für Finanz-Dienstleistungen erstellt hat, hat die Finanzmarktaufischt nun einen Kritikpunkt dieser Regulierung aus dem Weg geräumt. So forderte die Behörde ursprünglich, dass digital beglaubigte Geschäfte immer von einer Schweizer Bank aus erfolgen mussten, womit die Regulierung in der Praxis auf die Schweiz beschränkt war.
Genau diesen Punkt will die Finma nun
anpassen. Unter gewissen Voraussetzungen sind Überweisungen von Banken aus anderen Staaten nun zulässig, falls diese der Task-Force zur Geldwäscheri-Bekämpfung (FATF) angehören. Damit überschreite die digitale Identifikation nach Schweizer Anforderungen nun Grenzen, so die Finma. Zudem sieht die Finanzmarktaufsicht künftig auch kein Vorgehen mittels Einmalpasswort (TAN) mehr vor. Neu müssen mindestens drei zufällig ausgewählte optische Sicherheitsmerkmale der Identifizierungsdokumente überprüft werden.
(swe)