Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat das Geschäft mit E-Coins von drei Anbietern geschlossen. Alle drei Unternehmen hätten Gelder in Millionenhöhe erwirtschaftet. Dies allerdings ohne die dafür benötigte Bankenbewilligung. So hatte der Verein Quid pro Quo seit 2016 sogenannte E-Coins herausgegeben und von rund hundert Nutzern mindestens vier Millionen Franken kassiert. Weil dem Verein die Bankenbewilligung dazu fehlte, habe die Gesellschaft damit schwer gegen das Aufsichtsrecht verstossen.
Bei E-Coin handelt es sich um ein vom Anbieter eigens entwickeltes digitales Währungssystem, jedoch nicht um eine Kryptowährung, erklärt die Finma. So werde die Währung im Gegensatz zu dezentral gespeicherten und auf Blockchain-Technologie basierenden Kryptowährungen allein vom Anbieter kontrolliert und sogar auf dessen eigenen Servern gespeichert. In Zusammenarbeit mit den Gesellschaften Digital Trading und der Marcelco Group hätte der Verein eine Internetplattform betrieben, wo E-Coins erworben und gehandelt werden konnten.
Ob die Kunden ihr Geld zurückerhalten ist noch unklar, da der Verein überschuldet ist, hat die Finma allerdings ein Konkursverfahren eröffnet und rund zwei Millionen Franken sichergestellt. Die Finma verfolgt zudem weitere Hinweise, wonach Versuche vorlägen, ehemalige E-Coint-User für neue Schein-Kryptowährungen zu gewinnen. Aus diesem Grund hat die Finma drei weitere Gesellschaften auf die Warnliste gesetzt: Suisse Finance, Euro Solutions sowie Animax United LP.
(swe)