Dem Schweizer Mäusehersteller
Logitech steht in den USA Ärger ins Haus. Gemäss der Plattform "
Bleepingcomputer" hat ein US-Kunde das Unternehmen verklagt, weil dieses sich um Garantiepflichten drücken wolle und zudem falsche Angaben gemacht habe.
Beim fraglichen Produkt handelt es sich um das Video-Security-System Logitech Alert Systems. Logitech hat die Lösung damit beworben, dass der Kunde sein Heim überwachen und via IP von unterschiedlichen Endgeräten auf die Überwachungsbilder zugreifen kann. Der Kläger behauptet, Logitech habe das Produkt aggressiv vermarktet und dabei Versprechungen abgegeben, die nicht gehalten wurden. Gemäss Klage sollen die Kameras eine hohe Ausfallsrate haben, und die dazugehörige Software soll voller Bugs sein, so dass das ganze System unzuverlässig und unbenutzbar sei.
Als der Kläger sich mit seinen Problemen an Logitech gewandt hatte, soll das Unternehmen dann versucht haben, sich um seine Pflichten zu drücken. Dies habe Logitech beispielsweise getan, indem dem Kunden sich wiederholende, zeitaufwändige, schwerfällige und letztlich nutzlose Troubleshooting-Prozesse aufgebürdet wurden, oder indem sich das Unternehmen geweigert habe, Ersatz zu leisten, bis die Garantiefrist abgelaufen war. Die Vorwürfe hierbei sind happig. So sei der Kunde hingehalten worden, man habe das defekte System mit einem defekten System ersetzt, Updates versprochen, die die Probleme beheben sollten, diese aber nie geliefert, oder es wurden administrative Hürden kreiert.
Weiter heisst es, das betroffene System sei zwischen 2010 und 2014 verkauft worden, obwohl
Logitech die Lösung wegen anhaltender Probleme eigentlich 2012 eingestellt habe. Jedoch habe Logitech seinen Lagerbestand verkaufen wollen, weshalb man die Einstellung der Alert Systems IP Kameras nicht kommuniziert habe.
Der Ärger, der Logitech ins Haus steht, könnte erheblich werden, denn die Klage, die in Illinois eingereicht wurde, ist als Sammelklage konzipiert und steht somit auch anderen unzufriedenen Kunden offen. Ausserdem sei in Kalifornien eine zweite Sammelklage zum selben Thema eingereicht worden.
(mw)