Am Donnerstag endet die Vernehmlassung zur Verordnung über die neue Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Laut ICTswitzerland schiesst diese aber über den gesetzlichen Rahmen hinaus und schafft aufgrund unklarer und offener Formulierungen erhebliche Rechtsunsicherheit für die Anbieter von Fermelde- und Kommunikationsdiensten sowie für die Strafverfolgung. Der Dachverband verlangt darum, dass sich der Bundesrat bei der Umsetzung an die Vergaben des Gesetzgebers hält und die neuen Überwachungsforderungen klar definiert.
"Gleich in mehreren Punkten werden die Überwachungsmöglichkeiten gegenüber dem gesetzlichen Rahmen und im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Rechtsprinzipien wie der Verhältnismässigkeit oder dem Fernmeldegeheimnis ausgedehnt", so Andreas Kaelin, Geschäftsführer von
ICTswitzerland. "Hinzu kommt, dass die Verordnung aufgrund unklarer Begriffe und Pflichten erhebliche Rechtsunsicherheit schafft."
Auch
Suissedigital kritisiert die Vernehmlassung. "Die Vorschläge zur Umsetzung der neuen Fermeldeüberwachung schiessen zum Teil über das Ziel hinaus und haben für die betroffenen Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen", so Simon Osterwalder, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbands. Die Kabelnetzbranche steht zwar weiterhin hinter dem im Sommer 2016 verabschiedeten Gesetz, "Ausführungsbestimmungen zu einem solchen Rahmengesetz müssen aber praktikabel und verhältnismässig sein", sagt Osterwalder. "Auch Bedenken von Konsumenten müssen berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass die Verordnungen über das Gesetz hinausgehen." Suissedigital kritisiert konkret zum Beispiel die Ausweitung des Antennensuchlaufs auf WLAN oder die Verschärfung der Erfassungs- und Identifikationspflichten bei Vertragsabschlüssen.
(swe)