Der neue Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger (Bild) hat den 23. Tätigkeitsbericht präsentiert. Beim neuen Nachrichtendienstgesetz kritisiert der seit Frühling im Amt stehende Lobsiger zwei Aspekte. So bergen die sehr weitgehenden Befugnisse, mit denen der Nachrichtendienst (NDB) neu ausgestattet werden soll, das Risiko, dass auch die Privatsphäre unbescholtener Bürger verletzt wird und die Ausklammerung der Informationsbeschaffung des NDB vom Öffentlichkeitsgesetz birgt die Gefahr, dass dieser in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zur Dunkelkammer wird.
In Anbetracht des neuen Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wiederholte der EDÖB seine Forderung, wonach die bisherige Aufbewahrungsdauer von sechs Monaten nicht ausgeweitet werden sollte. Auch das Anliegen der Urheberrechtsverwerter, die BÜPF-Daten zur Ahndung illegaler Uploads von Filmen und Musik zu verwenden, werden kritisiert.
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs klärte der EDÖB die Datenbearbeitungen rund um den Swiss Pass näher ab und setzte fest, dass die
SBB die Kontrolldaten der Passagiere fortlaufend löschen müssen und nicht wie bis anhin während 90 Tagen aufbewahren dürfen. Ebenfalls kontrolliert wurden Coops Supercard sowie die Datenschutzbestimmungen in Zusammenhang mit der TV-Box Horizon von
UPC, welche im Grossen und Ganzen zufriedenstellend verliefen, heisst es in der Pressemitteilung des Bundes.
Der komplette Tätigkeitsbericht 2015/2016 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten kann auf
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(asp)