Der Streit zwischen den Zürcher Jungunternehmern und der kantonalen Steuerbehörde konnte beigelegt werden. Ab dem 1. November werden Start-ups nur noch zum Substanzwert besteuert, solange sie noch keine nachhaltigen Gewinne erzielen. Davor wurde ihr Vermögen bewertet, das nach einer erfolgreichen Finanzierungsrunde jeweils sprunghaft anstieg und die Inhaber unter Umständen mit Millionen segnete, die sie in Wahrheit gar nicht hatten, weil sie für den Aufbau ihrer Unternehmen eingesetzt wurden.
Diese Steuerpraxis wurde nicht nur von den Jungunternehmern, sondern auch von Politikern wie FDP-Ständerat Ruedi Noser scharf kritisiert (via
"Tagesanzeiger"). Eine
Studie von
Venturelab mit 61 Teilnehmern bescheinigte dem hochgelobten Wirtschaftsstandort Zürich aufgrund dieser Steuerthematik mangelnde Attraktivität. Laut der Studie zogen 85 Prozent der befragten Unternehmer einen Umzug in steuergünstigere Kantone oder gar ins Ausland in Betracht.
Bereits im März hatte der Regierungsrat die Praxis aufgeweicht und eine Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren gewährt. Diese Regelung ging vielen Betroffenen aber nicht weit genug, weshalb die Finanzdirektion unter dem Druck der Start-up-Szene nochmals über die Bücher ging und die geltenden Regeln nun weiter gelockert hat.
(luc)