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Quickline hebt Mindestvertragsdauer auf
Quelle: Quickline/Facebook

Quickline hebt Mindestvertragsdauer auf

Die Nummer 5 im Schweizer Telekommakt, Quickline, hebt ab 10. November die Mindestvertragsdauer auf. Kunden müssen sich dann nur noch an eine dreimonatige Kündigungsfrist halten.
6. November 2014

     

Ab 10. November 2014 hebt der Telekomanbieter Quckline die Mindestvertragsdauer auf. Auch auf sogenannte Fair-Use-Klauseln wird verzichtet. Die 200'000 bestehenden Kunden können dann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ihr Abo anpassen oder wechseln. Neukunden erhalten neben diesem Vorteil das abonnierte Servicepaket während den ersten drei Monaten geschenkt. Die Abschaffung der Mindestvertragsdauer gilt für sämtliche aktuellen Haupt- und Nebenprodukte für Internet, Kombis, DTV, Verte, Pay-TV, Mobil-TV, Personal Cloud und Festnetz. Ausgenommen sind Mobile-Abos, welche mit dem Bezug eines Handy abgeschlossen wurden, sowie die Business Produkte Internet und vPBX.
(tsi)


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