Uber muss eine harte Niederlage verkraften, hat doch das Landgericht Frankfurt den klagenden Taxifahrern recht gegeben und dem US-Mitfahrdienst seinen Service "Uber Pop" deutschlandweit verboten. Immerhin bleibt gemäss einem Bericht der
"Frankfurter Allgemeine" der Limousinen-Dienst "Uber Black" von dem Urteil unberührt.
Bei "Uber Pop" handelt es sich um einen privaten Mitfahrdienst. Dieser verstösst gemäss Landgericht Frankfurt gegen das Personenbeförderungsgesetz, da Kunden transportiert werden, obwohl
Uber hierfür die notwendige Lizenz fehlt. Jeder Verstoss gegen das per einstweiliger Verfügung erwirkte Verbot wird mit einer Busse in der Höhe von 250'000 Euro gestraft. Uber will das Urteil anfechten.
(af)