Nachdem
Google letzten Monat ein Formular live geschaltet hat, mit dem User Anträge zur Löschung bestimmter Suchergebnisse einreichen können (Swiss IT Magazine
berichtete), gab es
Meldungen, wonach auch
Microsoft ein ähnliches Formular für seinen Suchdienst Bing plane. Diese Meldungen haben sich nun bestätigt. Ab sofort kann für Bing
online ein "Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen gemäss der Rechtsprechung der Europäischen Union" bei Microsoft eingereicht werden.
Hierzu sind jedoch nur Personen berechtigt, die entweder in der EU oder aber in der Schweiz oder in Norwegen wohnhaft sind. Dies muss mit einem Dokument belegt werden können. Ausserdem garantiert Microsoft nicht, dass einem Antrag auch immer Folge geleistet wird. Denn es soll zwischen dem individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäusserung unterschieden werden. Daher muss der Antragsteller jeweils einen Grund für die Löschung eines Suchergebnisses liefern, so beispielsweise Unvollständigkeit, falsche Informationen oder veraltete Beiträge.
(af)