Mit hybridem Fernsehen (HbbTV) können Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abgerufen und auf dem TV-Bildschirm angezeigt werden. Bereits ab dem 1. Januar 2015 möchte die SRG ein entsprechendes Angebot in ihr Portfolio aufnehmen. Damit dies allerdings möglich wird, ist eine Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sowie der SRG-Konzession erforderlich. So soll zudem sichergestellt werden, dass die Fernmeldedienstanbieter die hybriden Fernsehdienste konzessionierter Stationen wie der SRG oder den regionalen TV-Programmen verbreiten. Wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) deshalb nun mitteilt, hat man den interessierten Kreisen einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.
Des weiteren soll durch die Änderung im Radiobereich der Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+ geebnet werden. Dabei verspricht das Bakom mehr Unterstützung bei neuen Verbreitungstechnologien. Heute erhalten Radios, die ihr Programm auf einer DAB+-Plattform verbreiten lassen, bis zu 75 Prozent der ihnen übertragenen Abschreibungen über Mittel aus der Technologieförderung erstattet. Dieser Anteil wird auf 100 Prozent erhöht. Ausserdem soll die Planung der UKW-Sendernetze auf die Radiostationen übergehen, während das Bakom nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig ist. Gestrichen werden soll zudem die Auflage einiger Radio- und Fernsehstationen, dass ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet ausgestrahlt werden muss. Weitere Entlastungen seien zudem vorgesehen bei der Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, bei der behindertengerechten Aufbereitung von Sendungen und der Jahresberichterstattung.
Die Anhörung dauert bis am 15. August 2014. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2015 geplant.
(abr)