Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit eröffnet, das bis am 27. Juni 2014 dauern wird und zum Ziel hat, eine einheitliche Grundlage für alle Bundesbehörden bezüglich der Sicherheitsstandards beim elektronischen Informationsaustausch zu schaffen. Ausgearbeitet wurde der Gesetzesentwurf von einer Expertengruppe, die von Markus Müller, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, geleitet wurde.
Das Gesetz soll es den Bundesbehörden ermöglichen, Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beurteilen, so dass anschliessend nachhaltig, risikogerecht und wirtschaftlich darauf reagiert werden kann. So soll das Gesetz insbesondere das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen und die Grundsätze der Sicherheit beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie regeln.
Zu den beabsichtigten Massnahmen des Bundesrates gehören unter anderem die Erweiterung des Betriebssicherheitsverfahrens, um die Informationssicherheit bei der Vergabe von sensitiven Aufträgen zu wahren, sowie die Regelung der Sicherheitsprüfung von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Auftrag des Bundes ausüben.
(af)