Sunrise hat sich darüber beschwert, dass der von
Swisscom geforderte Preis für die Entbündelung der letzten Meile zu hoch angesetzt sei. Ursprünglich verlangte Swisscom hierfür nämlich für die Jahre 2012 und 2013 15.80 Franken. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat sich nach gründlicher Analyse der effektiven Kosten durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) schliesslich dazu entschieden, den Preis rückwirkend zu senken. So muss
Sunrise für das Jahr 2012 noch 15.50 Franken und für 2013 15.20 Franken bezahlen.
Sunrise zeigt sich über die Preissenkung enttäuscht, seien die Preise im internationalen Vergleich doch nach wie vor überrissen. Comcom zufolge liegt der Entbündelungspreis der letzten Meile trotz den steten Preissenkungen denn auch noch immer rund 4 Franken über dem europäischen Durchschnitt.
Weiter sollen auch die Kollokation – Konkurrenten von Swisscom müssen in eigene Geräte in den Anschlusszentralen investieren und diese selbst betreiben, um die Anschlussleitungen entbündeln zu können – sowie die Nutzung von Kabelkanalisationen günstiger (rund 5 Prozent) werden. Die Miete für die in Zentralen genutzte Fläche soll demnach im Vergleich zum Swisscom-Angebot um 16 bis 20 Prozent gesenkt werden. Die übrigen Kollokationspreise sollen jedoch konstant bleiben.
Die Interkonnektionspreise, das heisst die Entschädigung für die Nutzung des Festnetzes von
Swisscom zur Durchleitung von Telefonanrufen, bleiben derweil stabil. Die Interkonnektionsdienste sollen von Swisscom nämlich bereits weitgehend zu kostenorientierten Preisen angeboten werden.
Die Comcom gibt ausserdem bekannt, dass die Preise künftig auf Grundlage des Glasfasernetzes berechnet werden sollen. Die Interkonnektionspreis berechnet Swisscom nämlich bislang auf Grundlage herkömmlicher Vermittlungstechnik und die Entbündelungspreise auf Basis der Kupfertechnologie. Die Umstellung soll aber noch nicht in diesem Jahr erfolgen, man will zuerst das Ergebnis der vom Bundesrat in Aussicht gestellten FDV-Revision abwarten.
Die beiden Telekom-Anbieter werden von der Comcom darauf hingewiesen, dass sie beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid der Comcom Beschwerde einlegen können.
(af)