Vor zwei Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht das Internetportal Moneyhouse.ch mittels superprovisorischer Verfügung dazu verdonnert, seine Personensuche abzuschalten, wie es auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür zu lesen war (Swiss IT Magazine
berichtete). Nun folgt, nach Eingang einer Stellungnahme der Betreiberin
Itonex, die Kehrtwende: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern Dienstag gemäss verschiedenen Medienberichten, unter anderem der "
SF Tagesschau", entschieden, dass Moneyhouse die Personensuche wieder in Betrieb nehmen darf und die superprovisorische Verfügung aufgehoben. Unter einer Auflage: Man muss die Daten von Personen, die um deren Löschung bitte, so rasch als möglich aber spätestens noch am selben Tag löschen. Der EDÖB Thür will die Einhaltung dieser Auflage angeblich genau überwachen und ruft gleichzeitig alle, die ihre Adresse nicht öffentlich machen wollen, auf, ein Löschungsbegehren zu stellen. Auf seiner Website findet man sogar einen
Musterbrief dafür.
(mv)