Das neuseeländische Höchstgericht hat entschieden, dass die Hausdurchsuchung des Anwesens von Kim Dotcom rechtswidrig war. Dies, weil in den Durchsuchungsbefehlen die Vorwürfe gegen den Megaupload-Betreiber nicht hinreichend ausgeführt worden seien. Die Durchsuchungsbefehle wurden laut dem Gericht zu allgemein gehalten. Zudem habe die Polizei Material konfisziert, das mit den Vorwürfen nichts zu tun hatte. Des weiteren wurde im High Court festgestellt, dass die Kopien der sichergestellten Festplatten mit privaten Daten nicht an die US-Behörden hätten übergeben werden dürfen. Kim Dotcom wurde im Januar dieses Jahres von der US-Justiz in Neuseeland festgenommen (Swiss IT Magazine
berichtete).
(dv)