cnt
Switch darf Switchplus nicht bevorzugen
Quelle: Switch

Switch darf Switchplus nicht bevorzugen

Seit Herbst 2009 befindet sich Switch wegen der Tochtergesellschaft Switchplus in einem Rechtsstreit. Nun wurde erneut ein Urteil gefällt, das der Stiftung nicht gefällt. Sie überlegt sich, die Beschwerde an das Bundesgericht weiterzuziehen.
24. Februar 2012

     

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Switch Mitte Februar zurückgewiesen, wie die Domain-Namen-Registrierungsstelle in einer Mitteilung schreibt. Demnach darf Switch ihre Tochtergesellschaft Switchplus, ein Hosting-Anbieter, nicht ungerechtfertigt gegenüber anderen Grosshandelspartnern bevorzugen. In seinem Urteil bemängelt das Bundesverwaltungsgericht besonders die Kommunikation über Switchplus auf der Webseite von Switch.

Switch bedauert diesen Entscheid und prüft alle Optionen. "Wir bedauern das negative Urteil und prüfen derzeit, ob wir die Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen", erklärt Switch-Mediensprecher Marco D’Alessandro,


Das Urteil beeinflusse die Wirtschaftsfreiheit von Switch. Einer Stiftung müsse es möglich sein, über alle Geschäftsbereiche zu kommunizieren, unabhängig davon, dass man als Domain-Namen-Registrierung auch eine staatlich delegierte Tätigkeit erfülle, ist Switch-Geschäftsführer Thomas Brunner überzeugt. (abr)


Weitere Artikel zum Thema

Switch darf Überschuss behalten

19. Dezember 2011 - Die Domain-Namen-Registrierungsstelle Switch muss ihren Überschuss aus der Registriertätigkeit nicht an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) abtreten, wie das Bundesverwaltungsgerichts entschieden hat.

Switch darf Switchplus weiter bevorzugen

15. Juni 2011 - Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Antrag von Switch gutgeheissen, wonach die aufschiebende Wirkung eines Bakom-Entscheids rund um Switchplus wiederhergestellt werden soll.

Switch wehrt sich gegen Bakom-Entscheid

15. April 2011 - Switch ist mit dem Entscheid des Bakom zugunsten der Hosting-Provider nicht zufrieden und zieht es in Betracht, die Verfügung von Mitte April anzufechten.

Switchplus-Streit: Bakom entscheidet zugunsten der Hosting-Provider

13. April 2011 - Erfolg für die elf klagenden Schweizer Hosting-Provider: Das Bakom ist ihren Argumenten gefolgt und hat Switch einige Massnahmen auferlegt, die eine Bevorzugung ihrer Tochtergesellschaft Switchplus ab sofort verunmöglichen sollen.

Kommentare
Die erwähnte Wirtschaftsfreiheit gilt auch für die Kunden: Wer seine Domains bei switchplus registiert, zahlt oftmals mehr. Viele Mitbewerber von switchplus bieten diese heute günstiger an. Vergleichen lohnt sich.
Freitag, 24. Februar 2012, Dave



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wie hiess im Märchen die Schwester von Hänsel?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER