Nachdem die elf Schweizer Hosting-Provider im Rechtsstreit mit
Switch Ende März einen Rückschlag hinnehmen mussten (Swiss IT Magazine
berichtete), können sie sich nun über einen Entscheid zu ihren Gunsten freuen: Wie sie mitteilen, hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sein Aufsichtsverfahren in diesem Fall abgeschlossen und entschieden, dass Switch seinem Tochterunternehmen Switchplus keine werbewirksamen Leistungen mehr zur Verfügung stellen darf, die nicht auch anderen Wiederverkäufern angeboten werden. Ausserdem müsse Switch dem Bakom ab sofort alle Verträge oder Vertragsänderungen, die einen direkten oder indirekten Bezug zur Tätigkeit der Registrierung und Verwaltung von Domainnamen haben, offenlegen, ebenso sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Switchplus, rückwirkend ab dem Rechnungsjahr 2010.
"Die Entscheidung des Bakom ist ein Erfolg für die Gruppe der elf Hosting-Provider, die sich mit Unterstützung von 40 weiteren Providern seit rund zwei Jahren gegen den Missbrauch der Marktmacht der Stiftung Switch beim Markteintritt der Tochterfirma Switchplus wehren", freut sich Claudius Röllin, Inhaber und Chief Marketing Officer von
Hostpoint.
Die eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission bezüglich der Einstellung einer Vorabklärung wird trotz diesem Bakom-Entscheid aufrecht erhalten.
(mv)