Mitte April hat das Bakom
entschieden, dass
Switch seine Tochtergesellschaft Switchplus nicht weiter bevorzugen darf. Dies wurde Switch durch ein knappes Dutzend Schweizer Hosting Provider vorgeworfen (Swiss IT Magazine
berichtete). Gleichzeitig entzog das Bakom einer allfälligen Beschwerde ihre aufschiebende Wirkung.
Switch hat sich daraufhin gegen den Bakom-Entscheid gewehrt und Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht (Swiss IT Magazine
berichtete). Dieses hat nun im Rahmen einer Zwischenverfügung die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt. Für die Mitkonkurrenten würde durch den gegenwärtigen Zustand kein Schaden entstehen, so die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts. Für Switch bedeutet dies, dass die vom Bakom geforderten Massnahmen vorerst nicht umgesetzt werden müssen.
Bei Switch zeigt man sich erfreut über den Entscheid. Man sei überzeugt, dass Switchplus den Hosting-Markt in der Schweiz bereichert, und fühle sich dank des Entscheides auf dem eigenen Weg bestätigt, heisst es in einer Stellungnahme.
(mw)