Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unter dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die im November 2023 in Auftrag gegebene "Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz" an den Bundesrat übergeben. Der daraus resultierende Regulierungsansatz des Bundesrates solle sich nun an drei zentralen Zielen orientieren, so das BAKOM: Der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.
Teil der Auslegeordnung sind drei konkrete Schritte: Erstens sollen themen- und sektorspezifische Regulierungsaktivitäten fortgeführt werden. Von einer übergreifenden Schweizer Regulierung von KI-Anwendungen soll aber abgesehen werden. Der zweite Schritt ist die Ratifizierung der KI-Regulierung des Europarates. Der Bundesrat hat bestätigt, dass er die Ratifizierung der Europarat-Regulierung anstrebt. Dafür sollen nun entsprechende Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung übernommen vorgenommen werden. Und drittens soll diese Umsetzung in Anlehnung an den AI Act der EU geschehen, womit in der Schweiz ähnliche Voraussetzungen wie für Unternehmen aus der EU gelten würden.
Als weitere Eckwerte neben den Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung nach Vorbild der KI-Konvention des Europarates möchte der Bundesrat weitere Anpassungen, wo nötig, sektorbezogen gestalten. Sektorübergreifende Massnahmen sollen sich auf grundrechtsrelevante Bereiche wie etwa den Datenschutz beschränken. Daneben will man auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen erarbeiten, wie etwa Selbstdeklarationsvereinbarungen oder die Schaffung von Branchenlösungen.
An dieser Stelle finden sich beim BAKOM die PDF-Downloads der Auslegeordnung, der sektorielle Analyse und der Analyse der KI-Regulierung in anderen Ländern und Weltregionen.
(win)