Per 1. Januar treten für als Firma aktive Verkäufer auf Ricardo Änderungen zur Handhabung der Mehrwertsteuer auf Ricardo in Kraft. Hintergrund dieser Änderungen sind neue gesetzliche Anforderungen in Bezug auf die MWST, wie Ricardo seine Verkäufer informiert. Aufgrund dieser neuen Anforderungen ist Ricardo verpflichtet, die MWST auf Verkäufe an Käufer in der Schweiz und Liechtenstein einzuziehen und diese im Namen der Verkäufer an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abzuführen. Falls man als Verkäufer die MWST bisher selbstständig abgeführt hat, übernimmt Ricardo diesen Prozess und belastet dem Verkäufer den entsprechenden Betrag direkt auf der Plattform, wie die Online-Plattform in einem FAQ-Beitrag schreibt. Ausserdem sei man im Sinne der neu geltenden erweiterten Informationspflicht verpflichtet, auf Anfrage der ESTV Informationen über Verkäuferaktivitäten auf Ricardo weiterzugeben, darunter Name, Adresse, Mailadresse, Website sowie die auf Ricardo erzielten Umsätze.
Firmen, die auf Ricardo als Verkäufer aktiv sind, wird darum ans Herz gelegt, die eigenen Angaben schnellstmöglich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das gelte insbesondere für die Mehrwertsteuernummer. Zudem soll man die hinterlegte IBAN überprüfen und sicherstellen, dass sie auf den Verkäufer persönlich lautet. Weiter weist Ricardo darauf hin, dass man, wenn man bei der Anmeldung auf Ricardo ein privates Konto erstellt hat, aber eine Firma besitzt, die der MWST unterliegt, den Kundendienst kontaktieren soll, um auf ein gewerbliches Konto auf Ricardo zu wechseln.
Als privater Verkäufer müsse man derweil nichts unternehmen. Weitere Informationen
finden sich hier.
(mw)