Quad9, Anbieter eines datenschutzfreundlichen DNS-Resolvers, hat seinen nun zweieinhalb Jahre andauernden Rechtsstreit gegen
Sony gewonnen. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Schweizer Stiftung Quad9 Foundation den Fall gegen den Medienriesen bis vors Oberlandesgericht Dresden gezogen. Dieses hat der Stiftung nun Recht gegeben – Quad9 muss damit die von Sony geforderte Netzsperre nicht umsetzen.
Der Fall ist etwas skurril: Sony verlangte von Quad9
die Einrichtung einer Netzsperre, weil ein deutscher User ein Sony-Musikalbum heruntergeladen hatte und dafür den DNS-Resolver von Quad9 nutze. Sowohl das bekanntermassen urheberrechtsfreundliche Landgericht Hamburg, bei dem Sony Quad9 erstmals vor Gericht zerrte
als auch das Landgericht Leipzig gaben Sony noch Recht. In Leipzig war das Urteil sogar noch härter – demnach wäre die Urheberrechtsverletzung sogar von Quad9 selbst begangen worden. Dies, obwohl die entsprechende Seite natürlich auch mit der Netzsperre von Quad9 weiterhin erreichbar gewesen ist. Laut den Angeklagten ging es Sony also um die Schaffung eines gefährlichen Präzedenzfalls.
Das Gericht in Dresden argumentiert nun logischer: Zum einen dürften DNS-Resolver-Dienste nicht so behandelt werden, als ob sie selbst Urheberrechtsverletzungen begehen, zweitens sei Quad9 nicht zur Einrichtung einer Netzsperre verpflichtet. Stattdessen hätte sich
Sony erst bemühen müssen, gegen den Host-Provider der urheberrechtsverletzenden Webseite vorzugehen.
"Jetzt zahlt sich aus, dass Quad9 dem Druck von Sony Music auch nach zweieinhalb Jahren Rechtsstreit nicht nachgegeben hat. Das Oberlandesgericht korrigiert den gefährlichen Kurs des Landgerichts Leipzig, neutrale Internetdienste den Täter einer Urheberrechtsverletzung gleichzustellen. Jetzt gibt es endlich Rechtssicherheit für DNS-Resolver", kommentiert Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.
Weitere Infos zum Fall gibt’s auf der Website von GFF
an dieser Stelle.
(win)