Der Rechtsstreit zwischen
Sony und dem Schweizer DNS-Resolver Quad9 um die Sperrung einer Piracy-Homepage hat nun weltweit Folgen: Quad9 sieht sich gezwungen, die Sperre der Website von Deutschland auf die ganze Welt auszuweiten. Denn Quad9 muss laut einem
Bericht von "Torrentfreak" eine Strafe über 10'000 Euro bezahlen, falls der Forderung eines Gerichts in Hamburg nicht Folge geleistet wird.
Der Fall wurde im Sommer 2022 bekannt ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Im Rahmen des Prozesses in Hamburg bekam Sony Recht. In Folge wurde der Fall an ein Gericht in Leipzig weitergezogen, wo Sony jedoch ebenfalls Recht bekam. Während Sony Quad9 mit Content-Hostern wie Youtube und Urheberrechtsverletzungen auf solchen Plattformen verglich, stellte sich Quad9 auf die Position, dass man als DNS-Resolver lediglich eine Weiterleistungsfunktion innehat und der Vergleich unangemessen ist. Quad9 sieht das Urteil als Absurdität, die Argumentation sei unlogisch.
Die Non-Prodit-Organisation, die als Stiftung organisiert ist und ihren Hauptsitz in Zürich hat, sieht im Urteil einen gefährlichen Präzedenzfall, der
Sony weitreichende Möglichkeiten gibt, weitere Forderungen an grössere DNS-Resolver zu stellen. Es handelt sich laut Quad9 um einem "Testfall", der weitere Zensurforderungen nach sich ziehen wird. Erhärtet wird diese Schlussfolgerung durch die Tatsache, dass der US-amerikanische Konzern den DNS-Resolver mit Sitz in der Schweiz ausgerechnet in Hamburg vor Gericht zerrte – einem Gericht, welches für seine strengen Positionen bei Urheberrechtsfällen weitreichend bekannt ist.
Doch Sony gab sich mit der Sperre in Deutschland, wie sie vom Gericht in Leipzig in zweiter Instanz ebenfalls eingefordert wurde, jedoch nicht zufrieden. Dies, weil die betreffende Website nach wie vor über VPN-Verbindungen von Deutschland aus erreichbar sei. Der erwähnten Geldstrafe ausgesetzt sieht sich Quad9 damit gezwungen, die Website weltweit zu sperren. Quad9 will jedoch weiterkämpfen und in Berufung gehen. "Wir hoffen, dass wir uns letztendlich durchsetzen werden, da wir es für unangemessen und unverhältnismässig halten, wenn von uns verlangt wird, dass wir aufgrund einer Gerichtsentscheidung in einem Land eine weltweite Sperrung vornehmen", so Quad9.
Auf seinem Blog berichtet Quad9 regelmässig zum Fall, im oben eingebundenen Youtube-Video gibt es eine Übersicht und eine Erklärung des Falls aus der Perspektive des DNS-Resolvers.
(win)