In diesem Herbst wird das E-Voting-System der Post erstmals bei eidgenössischen Wahlen eingesetzt. Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die entsprechende Grundbewilligung erteilt, wie die
Schweizerische Post via Blog
schreibt. Diese gilt für einen limitierten Einsatz. So werden in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch wählen können. Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen zu. Auch im Kanton St. Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten, für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten, wie der Bund schreibt. Dies entspreche rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.
Im Vorfeld des geplanten Einsatzes habe man das System in den letzten Monaten erneut intensiv getestet, verspricht die Post. So hätten im Juli 2650 Hacker aus der ganzen Welt im Rahmen eines öffentlichen Intrusionstests versucht, Schwachstellen im E-Voting-System zu entdecken. "Trotz den rund 55'000 Angriffen gelang es niemandem, in das E-Voting-System oder gar in die elektronische Urne einzudringen." Weiter erklärt die Post, dass man im Rahmen von öffentlichen Intrusionstests sowie der öffentlichen Überprüfung des Programmiercodes, der Spezifikation und weiterer wesentliche Dokumentationen bereits 285 Meldungen erhalten habe. Dafür habe man rund 170’000 Franken für Belohnungen an IT-Spezialisten und ethische Hacker ausbezahlt.
(mw)