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Premiere für E-Voting-System der Post: Demo-Version ist live
Quelle: Die Post

Premiere für E-Voting-System der Post: Demo-Version ist live

Die E-Voting-Plattform der Post kommt im Juni 2023 erstmals im Rahmen eidgenössischer Wahlen zum Einsatz. Eine Demo-Version des Systems ist per sofort für alle frei zugänglich.
19. April 2023

     

Die ersten Gehversuche mit E-Voting in der Schweiz stehen vor der Tür: Zur eidgenössischen Abstimmung am 18. Juni 2023 wird das E-Voting-System der Post erstmals in der Praxis zum Einsatz kommen. Die drei Kantone Basel Stadt, Thurgau und St. Gallen werden das System für die Abstimmung nutzen. Ausprobieren können das E-Voting-System per sofort hingegen alle Interessierten – Die Post hat eine Demoversion des Systems online geschaltet, welches über diesen Link erreichbar ist.

Der Prozess läuft wie folgt (siehe Step-by-Step-Dokumentation in der Bilderstrecke unten): Wer sich bei seinem Kanton fürs E-Voting anmeldet, bekommt mit seinen Stimmunterlagen einen Bogen mit mehreren Verifizierungscodes zugeschickt. Als erstes wird ein 24-stelliger Initialisierungscode und das Geburtsjahr eingegeben, im Anschluss können die Abstimmungsfragen beantwortet werden. Als weiteren Sicherheitsschritt werden die möglichen Antworten (Ja, Nein, Leer) mit einem 4-stelligen Code aus den brieflichen Unterlagen gegengeprüft. Ein weiterer, 9-stelliger Bestätigungscode führt dann zum letzten Schritt. In diesem wird auf dem Portal ein Finalisierungscode angezeigt, der ebenfalls mit den brieflichen Unterlagen gegengeprüft werden muss. Ist alles in Ordnung, kann die Stimme final abgegeben werden.
Laut der Post ist der erste Einsatz ein wichtiger Meilenstein für das E-Voting in der Schweiz. Bezüglich Sicherheit, so das Unternehmen, habe man nach der ersten Welle der Kritik gezielt Kompetenzen aufgebaut und das System sowohl intern als auch von externen Spezialisten im mehreren Schritten ausgiebig testen lassen. Man werde auch weiter an der Gewährleistung der Sicherheit arbeiten, wie Nicole Burth, CEO Communication Services bei der Post, im Rahmen einer Medieninformation versicherte.


Laut aktueller Gesetzgebung dürfen maximal 30 Prozent der Wählenden ihre Stimme elektronisch abgeben. Daher werden in Basel Stadt und dem Thurgau ausschliesslich Auslandschweizer in den Genuss der elektronischen Abstimmung kommen, in St. Gallen kommen zu den Auslandschweizern noch fünf Testgemeinden hinzu, die das System ebenfalls nutzen können. Dies sind die Gemeinen Goldach, Kirchberg, Rapperswil-Jona, Vilters-Wangs und Widnau. In Zukunft will man das E-Voting-System auch weiteren Kantonen und für andere Wahlgänge wie die Nationalratswahlen verwenden können, entsprechende Abklärungen und Anträge für Bewilligungen laufen derzeit. (win)


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Kommentare
Ein E-Voting System gehört nicht in öffentliche Hand. Zwecks Identifizierung müssen persönliche Daten erfasst und überprüft werden. Die Post ist die denkbar schlechteste Firma dafür, weil sie diese Daten sammeln kann. Es reicht mir völlig, dass die Post Werbeversände macht, bei denen man keine chance hat, diese unterbinden zu können. Die Post hält sich nicht an den Persönlichkeitsschutz und verwendet Daten, die sie nicht verwenden dürften. Also: Stopp mit Post für E-Voting!
Donnerstag, 20. April 2023, schweizer



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