Im ersten Halbjahr 2024 soll es so weit sein. Nach Unternehmen, Organisationen, Vereinen und Stiftungen werden sich dann auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit einer Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung .swiss zulegen können. Dies teilt der Bundesrat mit, der die entsprechende Verordnung über Internet-Domains (VID) angepasst und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit der Umsetzung beauftragt hat.
Einfach so wird es eine .swiss-Domain allerdings nicht geben. Zum einen muss die beantragte Bezeichnung gemäss Mitteilung grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Zudem darf die Endung .swiss nicht für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus verwendet werden.
Die Registrierung von Internet-Domains mit der Endung. swiss ist bereits seit Herbst 2015 möglich ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Um einen zu grossen Ansturm zu verhindern sowie die Qualität und Sicherheit der neuen Internet-Domain zu gewährleisten, wurde der Zugang vorerst jedoch bewusst eingeschränkt. Anfang Mai 2023 waren laut
Bakom knapp 19’000 Domain-Namen mit der Endung .swiss registriert.
Weiter teilt der Bundesrat mit, dass die Verordnung über Internet-Domains (VID) auch dahingehend angepasst wurde, dass man in Zukunft bei einem vermuteten Missbrauch einer Website mit einer .ch oder .swiss Domain nur noch 10 anstatt wie bisher 30 Tage Zeit hat, um sich zu identifizieren und gegebenenfalls eine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz anzugeben.
(mv)