Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) ist der Ansicht, dass ein weiterer Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes unerlässlich ist, damit die Schweiz wettbewerbsfähig bleibt und die Grundversorgung bezüglich Telekommunikation gegeben ist. Dies ist der Website des Parlaments zu
entnehmen. Die KVF-S hat aber auch beschlossen, dass die vorsorglichen Anlagegrenzwerte nicht erhöht werden. Das bedeutet, dass die Leistung der Funkantennen unabhängig vom Mobilfunkstandard unverändert bleibt.
Der Ständerat hat aufgrund einer im Mai 2020 eingereichten Motion der FDP über das 5G-Netz debattiert. Die Motion fordert für die Netzbetreiber Rechtssicherheit, damit der Ausbau voranschreiten kann. In den Motionstext aufgenommen wird nun, dass sich die Anlagegrenzwerte nicht erhöhen dürfen. Die KVF-S beantragt den Ständerat nun einstimmig, der Motion zuzustimmen. Damit würden auf politischer Ebene die Grundlagen geschaffen werden, damit der Netzausbau voranschreiten kann.
(dok)