Apple will den Apfel für sich beanspruchen
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Apple will den Apfel für sich beanspruchen

Apple möchte das Bild eines Apfels als Markenrecht in der Schweiz schützen lassen. Niemand dürfte dann mehr einen Apfel ohne Erlaubnis von Apple kommerziell nutzen. Der Fall liegt beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen pendent.
21. April 2023

     

Dass der stilisierte, abgebissene Apfel als Markenzeichen für Apple fungiert, ist einleuchtend. Doch nun möchte Apple jeglichen abgebildeten Apfel der Sorte Granny Smith in allen Farben als seine Bildmarke beanspruchen. Das Ziel des Unternehmens: Keine andere Firma soll in irgendeiner Form den Apfel für sich nutzen können, es sei denn, Apple erteilt hierfür die ausdrückliche Zustimmung. Dies schreibt der "Schweizer Bauer".

Cyrill Rigamonti, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sagt, dass das Bild eines Apfels ein so genanntes Gemeingut darstelle und somit nicht schützbar ist. Für die Schweizer Markenschutzbehörde ist es ebenfalls einfach eine "naturgetreue Abbildung" eines beliebigen Apfels. Apple hingegen sieht in der Nutzung des Apfels eine "künstlerische Darstellung" und möchte sich eben diese Darstellung als Markenrecht hierzulande schützen lassen.


Apple hat bereits im Oktober letzten Jahres den Apfel für sich beanspruchen wollen, ist aber gegenüber dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) abgeblitzt. Daraufhin hat Apple Beschwerde eingereicht und der Fall ist nun am 20. April vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen verhandelt worden. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, es wird sogar erwartet, dass es sich um Monate handeln könnte. (dok)


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Kommentare
Ja klar, typisch. Gruyère made in USA bleibt erlaubt aber die Amis wollen hier ein Abbild eines Apfels schützen lassen.
Freitag, 21. April 2023, Dani S.



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