Das Bundesverwaltungsgericht habe die von der Weko gegen
Swisscom und Cinetrade (heute Blue Entertainment) verhängte Sanktion von 71,8 Millionen Franken bestätigt, lässt Swisscom in einer Ad-hoc-Mitteilung verlauten. Die Sanktion wurde 2016 ausgesprochen, und zwar wegen unzulässigem Verhalten bei der Vermarktung von Sportinhalten von 2002 bis 2012. Man habe, insbesondere bei der Übertagung von Fussball- und Eishockey-Matches, eine marktbeherrschende Stellung innegehabt und hätte allen TV-Plattformen in der Schweiz, soweit technisch möglich, ein gleichwertiges Teleclub-Sportangebot zu nichtdiskriminierenden Bedingungen anbieten müssen.
Swisscom ist der Ansicht, sich auch von 2002 bis 2013 bei der Vermarktung von Sportrechten über Pay-TV rechtmässig verhalten zu haben. Die Übertragungsrechte für Sportinhalte würden wie in anderen Ländern periodisch in einem offenen Verfahren vergeben, an dem sich auch andere Interessenten beteiligen könnten, beispielsweise Kabelnetzunternehmen. Das Unternehmen weist zudem auf die hohen Investitionen hin, die Swisscom und Cinetrade/Teleclub im fraglichen Zeitraum getätigt hätten, um Sportübertragungen für Pay-TV anbieten zu können, was vorher vernachlässigt worden sei. Nur durch das minimal erweiterte Sportangebot auf der Swisscom-TV-Plattform hätten die Investitionen damals genügend geschützt werden können.
Swisscom will nun die Auswirkungen des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts analysieren und dann einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen. Die Busse von 71,8 Millionen Franken werde das EBITDA von Swisscom im zweiten Quartal im entstprechenden Umfang belasten.
(ubi)