Neues Schweizer Datenschutzgesetz kommt erst im September 2023
Quelle: parlament.ch

Neues Schweizer Datenschutzgesetz kommt erst im September 2023

Eigentlich hatte man nach einem langen Findungsprozess um das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz mit dem Inkrafttreten im laufenden Jahr 2022 gerechnet. Nun wird es doch Mitte 2023.
7. März 2022

     

Eigentlich hatte man das Inkrafttreten des revidierten Schweizer Datenschutzgesetztes im Laufe des Jahres 2022 erwartet. Das nun vom Bund verkündete Datum gibt den Schweizer Unternehmen aber nochmal deutlich mehr Zeit: Am 1. September 2023 wird das DSG nach heutigem Stand rechtskräftig, wie das Bundesamt für Justiz beschlossen hat. Der Entscheid des Bundesrates steht derweil noch aus.

Das überarbeitete Datenschutzgesetzt stützt sich auf die gleiche Basis wie die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und soll damit in weiten Teilen ähnliche Massnahmen beinhalten. Die zugehörige Verordnung war von Juni bis Oktober 2021 in der Vernehmlassung ("Swiss IT Magazine" berichtete).


Auf die Schweizer Unternehmen, welche die DSGVO-Massnahmen noch nicht umgesetzt haben, kommen damit unter Umständen weitreichende Änderungen zu. Darunter fallen etwa Melde- und Informationspflichten, Grundsätze wie Pravacy by Design und Privacy by Default sowie Strafen von bis zu 250'000 Franken bei Zuwiderhandlungen. Das Büro des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten EDÖB hat an dieser Stelle eine Auflistung der Änderungen publiziert. (win)


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Kommentare
Wer erst handelt, wenn ein Gesetz es vorschreibt, hat es eigentlich nicht anders verdient, als ordentlich unter Druck zu geraten. Datenschutz ist auch ohne DSGVO und neuem DSG relevant. Daher sollte m.E. das neue Gesetz sofort und ohne Übergangsfrist in Kraft treten.
Montag, 7. März 2022, Jonas



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