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Deutsches Gericht erklärt Einbindung von Google Fonts als rechtswidrig
Quelle: Pixabay/WilliamCho

Deutsches Gericht erklärt Einbindung von Google Fonts als rechtswidrig

Bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt. Dies verletzt laut einem Urteil des Landgerichts München das Persönlichkeitsrecht.
2. Februar 2022

     

Wer auf einer Website Inhalte von US-Anbietern ohne Einwilligung der Besucher dynamisch einbindet, handelt rechtswidrig – zumindest in Deutschland. Das Landgericht München hat dies in einem Urteil entschieden. Geklagt hat ein Besucher einer Website, die Google Fonts per Link einbindet und dabei die IP-Adresse des Besuchers an Google weitergibt.

Daran hat sich der Kläger gestört und Recht bekommen: Ihm wurden 100 Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Begründung des Gerichts: Die Weitergabe der dynamischen IP-Adresse an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar. Denn aus der IP-Adresse kann womöglich die Person identifiziert werden.
Wesentlich mehr Geld ist für den Betreiber der Website im Spiel: Ihm könnte eine Ordnungsbusse von bis zu 250'000 Euro drohen, falls er die IP-Adresse des Klägers weiterhin an Google weitergibt. Das Gleiche gilt wohl für alle anderen Einbindungen von Inhalten, die IP-Adressen an US-Dienste übermitteln. Also auch für sämtliche US-basierten Content-Delivery-Netzwerke. Das Urteil könnte somit eine weitreichende Bedeutung erlangen und die Art, in der externe Inhalte in Websites verwendet werden, fundamental ändern.


Wer als Website-Betreiber auf der sicheren Seite sein will, sollte somit Inhalte wie Webfonts, Bilder und Scripts auf dem eigenen Server hosten – oder von jedem Besucher per Einverständniserklärung im Stil der bekannten Cookie-Banner die Zustimmung zur Weitergabe beeinflussen. (ubi)


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Kommentare
Mir war sowieso noch nie klar, warum man wegen popeliger Fonts jedes mal über den grossen Teich zu Google muss. Ausser natürlich, das Google damit wieder für sich mit anderer Leute Daten Gewinn generiert.
Mittwoch, 2. Februar 2022, Hans Dubler



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