Schon lange stehen Forderungen im Raum, wonach der heute als
Meta firmierende Facebook-Konzern wegen erdrückender Marktmacht aufgeteilt werden sollte. Mitte 2021 hat ein Bezirksrichter in Washington eine entsprechende Kartellklage der US-Behörde FTC abgewiesen. In der Zwischenzeit hat die FTC an der Argumentation geschraubt und die Klage erneut eingereicht – und diesmal wurde sie entgegengenommen und soll nun vor Gericht verhandelt werden. Der weiterhin zuständige Richter James Boasberg merkt jedoch an, dass die Zulassung der Klage keinerlei Aussagen über die Erfolgschancen zulasse. Er habe nur festgestellt, dass die FTC nun einen plausiblen Anspruch angemeldet habe. Gleichzeitig wurde laut "Reuters" das Begehren von Meta
abgewiesen, die Klage nicht zuzulassen.
Falls die Klage angenommen wird, muss Meta Instagram und Whatsapp abstossen. Der Zuckerberg-Konzern kann sich allerdings gelassen zeigen, denn erstens kann sich der Prozess jahrelang hinziehen, und zweitens dürfte es für die FTC nicht einfach werden, die Vorwürfe konkret zu beweisen – zumal die Behörde die Akquisitionen von Instagram und Whatsapp durch Facebook seinerzeit selbst genehmigt hatte.
(ubi)