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Internet-Provider müssen Zugang zu Streaming-Portalen nicht sperren
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Internet-Provider müssen Zugang zu Streaming-Portalen nicht sperren

Internet-Provider sind in der Schweiz nicht dazu verpflichtet, den Zugriff auf Webseiten mit illegal angebotenen Filmen zu sperren. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Zürcher Filmgesellschaft Praesens-Film gegen Swisscom abgelehnt.
28. Februar 2019

     

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Swisscom als Internetzugangsanbieter nicht gezwungen werden kann, den Zugang zu Internetseiten zu blockieren, die illegal Filme zur Verfügung stellen.

Das Gericht wies die Klage des in Zürich ansässigen Unternehmens Praesens-Film ab, das die Schweizer Rechte an verschiedenen Filmen besitzt. Das Unternehmen wollte, dass Swisscom den Zugang zu ausländischen Websites blockiert, auf denen Benutzer illegal angeboten Filme streamen oder herunterladen können. Ursprünglich hatte Praesens-Film die Beschwerde gegen Swisscom im Jahr 2015 eingereicht.


Das Oberste Gericht entschied, dass Swisscom an der Urheberrechtsverletzung teilnehmen müsste, um gezwungen zu sein, den Zugang zu den Websites zu blockieren. Swisscom ist allerdings nur ein Internetzugangsanbieter ist und nimmt keine aktive Rolle bei der Bereitstellung dieser Filme ein. Die Filme wurden von Dritten mit Sitz im Ausland angeboten, die weder Kunden von Swisscom sind noch eine Beziehung zum Unternehmen haben. (swe)


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