Downloads illegaler Inhalte bleiben legal
Quelle: Compress

Downloads illegaler Inhalte bleiben legal

Im revidierten Urheberrecht soll der Download urheberrechtlich geschützter Inhalte weiterhin straffrei bleiben. Hingegen will man die Provider stärker in die Pflicht nehmen.
22. November 2017

     

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November den Gesetzesentwurf zum Urheberrecht verabschiedet. Wie er in seiner Botschaft festhält, will man auch künftig "konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen", um die Rechte der Kulturschaffenden zu respektieren. Allerdings sollen sich die Massnahmen nur gegen jene richten, die illegal Inhalte zugänglich machen, nicht jedoch gegen die Konsumenten dieser illegalen Angebote. "Sie dürfen beispielsweise ein Musikstück, das ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet veröffentlicht worden ist, auch künftig für den privaten Gebrauch herunterladen."

Konkret soll damit lediglich gegen die Hosting-Provider vorgegangen werden, die dafür verantwortlich sein sollen, dass auf ihren Servern "keine Piraterie-Plattformen beherbergt und dass bei Urheberrechtsverletzungen die betroffenen Inhalte rasch entfernt werden". Neu müssen Provider zudem dafür sorgen, dass einmal entfernte Inhalte auch entfernt bleiben. Der Bundesrat spricht hier von einer "Stay-Down"-Pflicht. Zudem stellt die Vorlage klar, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung zulässig ist. Von sogenannten Netzsperren wird hingegen explizit abgesehen.


Weitere Neuerungen des Urheberrechts betreffen die Nutzung von Inhalten durch Forschende und Bibliotheken ohne die Zustimmung der Rechteinhaber, die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre, einen erweiterten Schutz für Fotografien sowie die effizientere Verwertung von Video-on-Demand-Rechten.

Die vorgeschlagenen Neuerungen wurden im Rahmen eines Kompromisses mit der vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe zur Revision des Urheberrechts, kurz AGUR, getroffen. (rd)


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Kommentare
Es ist auch richtig dass der User unbescholten bleibt, ich kann nicht immer zweifelsfrei feststellen, dass die Urheberrechte gewahrt bleiben wenn ich ein Musikstück herunterlade, wer es aber anbietet, der kann das!
Donnerstag, 23. November 2017, austyn



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