Bundesrat setzt trotz Widerstand auf E-Voting
Quelle: admin.ch

Bundesrat setzt trotz Widerstand auf E-Voting

Der Bundesrat hat entschieden, dass die elektronische Abstimmung nach Pilotversuchen in den Regelbetrieb überführt werden soll. Dazu muss das Gesetz über die politischen Rechte geändert werden.
20. Dezember 2018

     

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, E-Voting in den regulären Betrieb zu überführen und die Vernehmlassung dazu eröffnet. Ziel ist es, neben der Abstimmung an der Wahlurne auch die elektronische Abstimmung und die Briefwahl zu ermöglichen. Der Bundesrat beabsichtigt, die wichtigsten Grundsätze für ein zuverlässiges elektronisches Abstimmungsverfahren im Bundesgesetz über die politischen Rechte zu regeln.

Dazu gehört die vollständige Überprüfbarkeit des elektronischen Wahl- und Abstimmungsverfahrens unter Wahrung der Vertraulichkeit der Abstimmung. Die Möglichkeit der vollständigen Verifizierung bedeutet, dass systematische Fehler aufgrund von Softwarefehlern, menschlichen Fehlern oder Manipulationsversuchen, von der Abstimmung bis zum Ergebnis, mit unabhängigen Mitteln erkannt werden können. Das System muss zudem transparent, der Quellcode also für alle einsehbar sein.


Die Skepsis gegenüber E-Voting ist jedoch gross. Die Gegner, an vorderster Front die Nationalräte Franz Grüter (SVP/LU) und Balthasar Glättli (Grüne/ZH), der Chaos Computer Club Schweiz, mehrere Jungparteien und andere Gruppierungen, sehen E-Voting als unsicher und Risiko für die Demokratie in der Schweiz und planen bereits eine Volksinitiative. Diese fordert ein Moratorium von mindestens fünf Jahren für die elektronische Stimmabgabe. (swe)


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Kommentare
Ich bin auch skeptisch. Denn auch wenn nach digitaler Sicht ineffiziert ist das Wahlsystem auf Papier am manipolationssicherer als elektronische Mittel. Der Grund ist simpel: Die dezentrale Auszählung der Stimmen. Manipolation mag auch hier möglich sein, bedarf aber eines viel grösseren Aufwands als das simple hacken eines Wahlservers.
Donnerstag, 20. Dezember 2018, Andreas N.



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