Per 1. April dürfen Unternehmen, die keine eigentlichen Bankgeschäfts tätigen, mittels Crowdfunding bis zu 100 Millionen Franken sammeln, wie der Bundesrat
beschlossen hat. Bedingung ist allerdings, dass die Unternehmen die Publikumseinnahmen bewilligen lassen und das Geld weder verzinsen noch anlegen.
Neben dieser Bewilligung hat der Bundesrat zudem bereits im vergangen Jahr Massnahmen getroffen, um die Innovationskraft von Schweizer Fintech-Unternehmen zu fördern. So wurde etwa die Verlängerung der Haltfrist für Gelder auf Abwicklungskonten von sieben auf 60 Tage erhöht und ein bewilligungsfreier Innovationsraum (Sandbox) für Publikumseinnahmen bis zu 1 Million Franken geschaffen.
(swe)