Suissedigital, der Verband für Kommunikationsnetze, stellt sich gegen einen Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats. Dieser sieht vor, dass Werbung im zeitversetzten Fernsehen (Replay-TV) nur noch dann übersprungen werden kann, wenn eine Zustimmung der Sender vorliegt.
"12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV. Im Zeitalter der vielbeschworenen Digitalisierung ist dies nicht nur ein Anachronismus, sondern vor allem auch kultur- und konsumentenfeindlich", sagt Suissedigital-Geschäftsführer Simon Osterwalder. Er sei überrascht über den Entscheid, einen von den TV-Sendern portierten Artikel zur Einschränkung von Replay-TV mit 12 zu 9 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) anzunehmen.
Suissedigital lehnt den Artikel deshalb aus mehreren Gründen ab. Zum einen werde damit in das bewährte Recht auf Privatkopie bei in der Schweiz frei empfangbaren TV-Sendern eingegriffen. Hätte man bis jetzt – unabhängig von der technischen Lösung (früher via VHS-Rekorder, heute via Replay-TV-Plattform) – selber entscheiden können, ob und wie man die TV-Werbung überspringen will, bedürfe dies in Zukunft der expliziten Zustimmung jedes einzelnen Senders. Selbstverständlich würden sich die TV-Sender diese Zustimmung etwas kosten lassen, ist Suissedigital überzeugt.
Der Entscheid bedeute auch, dass es Replay-TV in der heutigen Form nicht mehr geben werde, denn die Werbung werde nicht mehr bei allen, sondern nur noch bei bestimmten Sendern übersprungen werden können. Damit würden die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften sinken, was vor allem die Kulturschaffenden treffe, die aus Privatkopie-Tarifen finanziert werden.
Und schliesslich werde für die Konsumenten Replay-TV trotz Einschränkungen teurer werden, da sich die grossen Sender für die Erteilung der Erlaubnis, Werbung überspringen zu dürfen, fürstlich bezahlen lassen würden, so der Verband weiter. Daneben seien weiterhin die üblichen Urheberrechtstarife geschuldet. Ein wichtiges Ziel der Urheberrechtsrevision, nämlich die Abschaffung von solchen Doppelvergütungen, werde zu Gunsten von gebührenfinanzierten Schweizer Sendeunternehmen und finanzstarken ausländischen Medienkonzernen torpediert.
(luc)