Bereits im
Februar letzten Jahres waren die Elektronikhersteller
Asus, Denon & Marantz sowie
Philips und
Pioneer ins Visier der EU-Kommission geraten, wegen angeblicher Preisabsprachen im Online-Handel. Nun wurden die Unternehmen mit insgesamt über 111 Millionen Euro gebüsst, wie die EU-Kommission in einer Mitteilung
schreibt. Der Grund für die hohe Strafe, die ermässigt wurde, weil die Unternehmen mit der Kommission zusammengearbeitet hätten, ist, dass diese "ihren Online-Einzelhändlern unter Verstoss gegen das EU-Wettbewerbsrecht Fest- oder Mindestpreise für den Wiederverkauf ihrer Produkte vorgegeben haben". Die vier Hersteller hätten vertikale Preisbeschränkungen in Form von Fest- oder Mindestpreisbindungen vorgenommen, indem sie die Möglichkeiten ihrer Online-Einzelhändler beschränkten, die Einzelhandelspreise für gängige Elektronikprodukte wie Küchengeräte, Notebooks und Hi-Fi-Geräte eigenständig festzulegen, wie die EU-Kommission in der Begründung ausführt.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Milliarden Euro erreicht. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufen jetzt auch über das Internet ein. Die Massnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt. Das verstösst gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Unsere heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen."
(luc)