Die EU-Kommission verdonnert
Google zu einer Strafe von 4,34 Milliarden Euro, weil der Internetgigant gegen das Kartellrecht der EU verstossen habe. In einer
Mitteilung begründet die EU-Kommission die Strafe damit, dass Google seit 2011 Android-Gerätehersteller und Mobilfunkbetreiber unerlaubte Restriktionen auferlegt habe, um seine dominante Position im Bereich Internetsuche zu zementieren. Google müsse dieses Gebaren nun innerhalb von 90 Tagen endgültig beenden. Ansonsten würden Strafzahlungen von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen täglichen weltweiten Umsatzes der Google-Mutter Alphabet fällig.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager nennt in der Mitteilung drei Arten von Restriktionen, die Google verhängt haben soll, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten zur Google-Suchmaschine gelange. Damit habe Google Android benutzt, um die Vormachtstellung seiner Suchmaschine zu zementieren. Konkret soll Google verlangt haben, dass Gerätehersteller die Google Search App und die Browser App Chrome auf ihren Geräten vorinstallieren. Nur so hätten die Hersteller eine Lizenz für den Play Store von Google erhalten. Ausserdem habe Google Zahlungen an grosse Hersteller und Mobilfunkbetreiber geleistet – unter der Voraussetzung, dass diese exklusiv die Google Search App auf ihren Geräten vorinstallieren. Und schliesslich habe Google verhindert, dass Hersteller auch nur ein einziges kleines Mobilgerät mit einer alternativen Version von Android, die nicht von Google genehmigt wurde, verkaufen.
Google hat derweil bereits verlauten lassen, dass man gegen die Entscheidung der EU-Kommission Berufung einlegen wird.
(abr)